Amt für Hochbau und Raumplanung | Fürstentum Liechtenstein

Planungsübersicht Überbauungsplan / Gestaltungsplan

Amt für Hochbau und Raumplanung
  • Amt für Tiefbau und Geoinformation
auf Antrag der Gemeinde

Publikation im ÖREB-Kataster

Der Kataster umfasst öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen, die nicht im Grundbuch angemerkt werden. Die Gemeinde stellt die Daten des Überbauungs-/Gestaltungsplans für die Aufnahme in den ÖREB-Kataster dem Amt für Tiefbau und Geoinformation innert 20 Tagen nach Eintritt der Rechtkraft zur Verfügung.

Gesetzesgrundlage

ÖREB-Katastergesetz

ÖREB-Katasterverordnung

Notwendige Dokumente

  • Vollständiger Überbauungs-/Gestaltungsplan

    • Plan

    • Sonderbauvorschriften

    • Planungsbericht

    • allfällige Beilagen

  • Gemeinderatsbeschluss

  • Genehmigung AHR

  • Kundmachung

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