- Gemeinde
Kundmachung
Der Genehmigungsbeschluss wird von der Gemeinde kundgemacht und tritt damit in Kraft.
Gesetzesgrundlage
Baugesetz BauG
Nächster Schritt
- Amt für Tiefbau und Geoinformation
auf Antrag der Gemeinde
Publikation im ÖREB-Kataster
Der Kataster umfasst öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen, die nicht im Grundbuch angemerkt werden. Die Gemeinde stellt die Daten des Überbauungs-/Gestaltungsplans für die Aufnahme in den ÖREB-Kataster dem Amt für Tiefbau und Geoinformation innert 20 Tagen nach Eintritt der Rechtkraft zur Verfügung.