- Gemeinde
Rechtsmittelfrist
Gegen die Entscheidung des AHR kann die Gemeinde innert 14 Tagen ab Zustellung Beschwerde bei der Regierung erheben.
Gesetzesgrundlage
Baugesetz BauG
Vorheriger Schritt
- Amt für Hochbau und Raumplanung
auf Antrag der Gemeinde
Genehmigung durch das AHR
Die Gemeinde beantragt die Genehmigung des Überbauungs-/Gestaltungsplans beim AHR. Das AHR entscheidet unter Berücksichtigung der erfolgten Vorprüfung (insb. Begründungspflicht) und der Beurteilung durch die Gestaltungskommission. In diesem Schritt werden die Gebühren für die Tätigkeiten der Gestaltungskommission erhoben.