Amt für Hochbau und Raumplanung | Fürstentum Liechtenstein

Planungsübersicht Überbauungsplan / Gestaltungsplan

Amt für Hochbau und Raumplanung
  • Gemeinde

Rechtsmittelfrist

Gegen die Entscheidung des AHR kann die Gemeinde innert 14 Tagen ab Zustellung Beschwerde bei der Regierung erheben.

Gesetzesgrundlage

Baugesetz BauG

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