- Amt für Hochbau und Raumplanung
Genehmigung durch das AHR
Die Gemeinde beantragt die Genehmigung des Überbauungs-/Gestaltungsplans beim AHR. Das AHR entscheidet unter Berücksichtigung der erfolgten Vorprüfung (insb. Begründungspflicht) und der Beurteilung durch die Gestaltungskommission. In diesem Schritt werden die Gebühren für die Tätigkeiten der Gestaltungskommission erhoben.
Gesetzesgrundlage
Baugesetz BauG
Bauverordnung BauV
Notwendige Dokumente
Antragsschreiben der Gemeinde
Vollständiger Überbauungs-/Gestaltungsplan
Plan
Sonderbauvorschriften
Planungsbericht
allfällige Beilagen wie z. B. Richtprojekt
Gemeinderatsbeschluss
Inserat der öffentlichen Auflage
Nachweis der schriftlichen Verständigung
allfällige Protokolle aus der zuständigen Kommission der Gemeinde
Protokoll und Verantwortung
Genehmigung – AHR
- Gemeinde
Entscheid über Einsprache und Möglichkeit der Beschwerde
Die Einsprachen werden vom Gemeinderat geprüft, welcher darüber entscheidet, ob die Einsprache abgelehnt oder zugelassen wird. Beschwerden gegen den Einspracheentscheid der Gemeinde können bei der Regierung erhoben werden. Beschwerden gegen die Beschwerdeentscheide der Regierung können beim Verwaltungsgerichtshof erhoben werden.