Amt für Hochbau und Raumplanung | Fürstentum Liechtenstein

Planungsübersicht Überbauungsplan / Gestaltungsplan

Amt für Hochbau und Raumplanung
  • Amt für Hochbau und Raumplanung
auf Antrag der Gemeinde

Genehmigung durch das AHR

Die Gemeinde beantragt die Genehmigung des Überbauungs-/Gestaltungsplans beim AHR. Das AHR entscheidet unter Berücksichtigung der erfolgten Vorprüfung (insb. Begründungspflicht) und der Beurteilung durch die Gestaltungskommission. In diesem Schritt werden die Gebühren für die Tätigkeiten der Gestaltungskommission erhoben.

Gesetzesgrundlage

Baugesetz BauG

Bauverordnung BauV

Notwendige Dokumente

  • Antragsschreiben der Gemeinde

  • Vollständiger Überbauungs-/Gestaltungsplan

    • Plan

    • Sonderbauvorschriften

    • Planungsbericht

    • allfällige Beilagen wie z. B. Richtprojekt

  • Gemeinderatsbeschluss

  • Inserat der öffentlichen Auflage

  • Nachweis der schriftlichen Verständigung

  • allfällige Protokolle aus der zuständigen Kommission der Gemeinde

Protokoll und Verantwortung

Genehmigung – AHR

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