- Gemeinde
Im weiteren Rechtsmittelverfahren: Regierung und Verwaltungsgerichtshof
Entscheid über Einsprache und Möglichkeit der Beschwerde
Die Einsprachen werden vom Gemeinderat geprüft, welcher darüber entscheidet, ob die Einsprache abgelehnt oder zugelassen wird. Beschwerden gegen den Einspracheentscheid der Gemeinde können bei der Regierung erhoben werden. Beschwerden gegen die Beschwerdeentscheide der Regierung können beim Verwaltungsgerichtshof erhoben werden.
Gesetzesgrundlage
Baugesetz BauG
Nächster Schritt
- Amt für Hochbau und Raumplanung
auf Antrag der Gemeinde
Genehmigung durch das AHR
Die Gemeinde beantragt die Genehmigung des Überbauungs-/Gestaltungsplans beim AHR. Das AHR entscheidet unter Berücksichtigung der erfolgten Vorprüfung (insb. Begründungspflicht) und der Beurteilung durch die Gestaltungskommission. In diesem Schritt werden die Gebühren für die Tätigkeiten der Gestaltungskommission erhoben.