Amt für Hochbau und Raumplanung | Fürstentum Liechtenstein

Planungsübersicht Überbauungsplan / Gestaltungsplan

Amt für Hochbau und Raumplanung
  • Gemeinde
Im weiteren Rechtsmittelverfahren: Regierung und Verwaltungsgerichtshof

Entscheid über Einsprache und Möglichkeit der Beschwerde

Die Einsprachen werden vom Gemeinderat geprüft, welcher darüber entscheidet, ob die Einsprache abgelehnt oder zugelassen wird. Beschwerden gegen den Einspracheentscheid der Gemeinde können bei der Regierung erhoben werden. Beschwerden gegen die Beschwerdeentscheide der Regierung können beim Verwaltungsgerichtshof erhoben werden.

Gesetzesgrundlage

Baugesetz BauG

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