Amt für Hochbau und Raumplanung | Fürstentum Liechtenstein

Planungsübersicht Überbauungsplan / Gestaltungsplan

Amt für Hochbau und Raumplanung
  • Betroffene Eigentümer

Möglichkeit zur Einsprache

Wer ein eigenes, schutzwürdiges Interesse nachweist, kann während der Einsprachefrist schriftlich und begründet Einsprache bei der Gemeinde gegen den Überbauungs-/Gestaltungsplan erheben.

Gesetzesgrundlage

Baugesetz BauG

Notwendige Dokumente

Schriftlich begründete Einsprache

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