Bei der Kontaktaufnahme der Gemeinde mit der Genehmigungsbehörde (AHR) können relevante Fragestellungen und Rahmenbedingungen für das geplante Projekt geklärt werden. Dieser Schritt dient der Beratung in Bezug auf die besondere Begründungspflicht (Einhaltung der Nutzungskonformität, öffentliches Interesse, ortsbauliche Begründung, Wahren der Nachbarinteressen), Einbezug weiterer Amtsstellen sowie der Definition des weiteren Prozesses.