Amt für Hochbau und Raumplanung | Fürstentum Liechtenstein

Planungsübersicht Überbauungsplan / Gestaltungsplan

Amt für Hochbau und Raumplanung
  • Gemeinde

Beschlussfassung zum Erlass des Überbauungs-/Gestaltungsplans durch den Gemeinderat

Der Gemeinderat entscheidet über den Erlass des Über­bauungs-/ Gestaltungsplanes. Damit erlangt das Planungsinstrument noch keine Rechtskraft.

Gesetzesgrundlage

Baugesetz BauG

Notwendige Dokumente

Gemeindeabhängig

Protokoll und Verantwortung

Gemeindeabhängig

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