Amt für Hochbau und Raumplanung | Fürstentum Liechtenstein

Planungsübersicht Überbauungsplan / Gestaltungsplan

Amt für Hochbau und Raumplanung
  • Gemeinde

Öffentliche Auflage und Verständigung

Zeitgleich mit der Vorpublikation im ÖREB-Kataster legt die Gemeinde legt den Überbauungs-/Gestaltungsplan unter ­Eröffnung einer Einsprachefrist von 14 Tagen öffentlich auf.

Die betroffenen Grundeigentümer werden von der Gemeinde schriftlich verständigt.

Gesetzesgrundlage

Baugesetz BauG

Notwendige Dokumente

Gemeindeabhängig

Protokoll und Verantwortung

Gemeindeabhängig

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