- Gemeinde
Öffentliche Auflage und Verständigung
Zeitgleich mit der Vorpublikation im ÖREB-Kataster legt die Gemeinde legt den Überbauungs-/Gestaltungsplan unter Eröffnung einer Einsprachefrist von 14 Tagen öffentlich auf.
Die betroffenen Grundeigentümer werden von der Gemeinde schriftlich verständigt.
Gesetzesgrundlage
Baugesetz BauG
Notwendige Dokumente
Gemeindeabhängig
Protokoll und Verantwortung
Gemeindeabhängig