- Amt für Tiefbau und Geoinformation
Meldung der Gemeinde
Vorpublikation im ÖREB-Kataster
Der Auflageplan wird zusammen mit dem Beschluss des Gemeinderats im ÖREB-Kataster vorpubliziert. Diese Dokumente entfalten keine Rechtswirkung.
Gesetzesgrundlage
ÖREB-Katastergesetz
Notwendige Dokumente
Vollständiger Überbauungs-/Gestaltungsplan
Plan
Sonderbauvorschriften
Planungsbericht
allfällige Beilagen
Gemeinderatsbeschluss
Vorheriger Schritt
- Gemeinde
Öffentliche Auflage und Verständigung
Zeitgleich mit der Vorpublikation im ÖREB-Kataster legt die Gemeinde legt den Überbauungs-/Gestaltungsplan unter Eröffnung einer Einsprachefrist von 14 Tagen öffentlich auf.
Die betroffenen Grundeigentümer werden von der Gemeinde schriftlich verständigt.