- Gemeinde
Überarbeitung der Projektunterlagen
Die Gemeinde überarbeitet den Überbauungs-/Gestaltungsplan gemäss den Anträgen und Hinweisen aus dem Vorprüfungsbericht des AHR. Gegebenenfalls sind Besprechungen mit dem AHR oder den anderen Amtsstellen nötig.
Vorheriger Schritt
- Amt für Hochbau und Raumplanung
auf Antrag der Gemeinde
Vorprüfung durch das Amt für Hochbau und Raumplanung
Die Gemeinde kann den Überbauungs-/Gestaltungsplan beim AHR zur Vorprüfung einreichen. Das AHR prüft alle vorangegangenen Schritte und die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. An dieser Stelle findet zudem eine Ämterkonsultation statt. Im Anschluss erhält die Gemeinde einen Vorprüfungsbericht vom AHR.