Amt für Hochbau und Raumplanung | Fürstentum Liechtenstein

Planungsübersicht Überbauungsplan / Gestaltungsplan

Amt für Hochbau und Raumplanung
  • Amt für Hochbau und Raumplanung
auf Antrag der Gemeinde

Vorprüfung durch das Amt für Hochbau und Raumplanung

Die Gemeinde kann den Überbauungs-/Gestaltungsplan beim AHR zur Vorprüfung einreichen. Das AHR prüft alle vorangegangenen Schritte und die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. An dieser Stelle findet zudem eine Ämterkonsultation statt. Im Anschluss erhält die Gemeinde einen Vorprüfungsbericht vom AHR.

Gesetzesgrundlage

Baugesetz BauG

Bauverordnung BauV

Notwendige Dokumente

  • Vollständiger Überbauungs-/Gestaltungsplan

    • Plan

    • Sonderbauvorschriften

    • Planungsbericht

    • allfällige Beilagen wie z. B. Richtprojekt (gemeindeabhängig)

  • allfällige Protokolle aus der zuständigen Kommission der Gemeinde

Protokoll und Verantwortung

Vorprüfungsbericht - AHR

Besonderes / Weiteres / Nebenprozesse

AHR holt Stellungnahmen betroffener Ämter ein:

z.B. Landerwerb

z.B. Naturgefahren

z.B. Umweltthemen

z.B. Energiethemen

z.B. Denkmalschutz

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