- Amt für Hochbau und Raumplanung
Vorprüfung durch das Amt für Hochbau und Raumplanung
Die Gemeinde kann den Überbauungs-/Gestaltungsplan beim AHR zur Vorprüfung einreichen. Das AHR prüft alle vorangegangenen Schritte und die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. An dieser Stelle findet zudem eine Ämterkonsultation statt. Im Anschluss erhält die Gemeinde einen Vorprüfungsbericht vom AHR.
Gesetzesgrundlage
Baugesetz BauG
Bauverordnung BauV
Notwendige Dokumente
Vollständiger Überbauungs-/Gestaltungsplan
Plan
Sonderbauvorschriften
Planungsbericht
allfällige Beilagen wie z. B. Richtprojekt (gemeindeabhängig)
allfällige Protokolle aus der zuständigen Kommission der Gemeinde
Protokoll und Verantwortung
Vorprüfungsbericht - AHR
Besonderes / Weiteres / Nebenprozesse
AHR holt Stellungnahmen betroffener Ämter ein:
z.B. Landerwerb
z.B. Naturgefahren
z.B. Umweltthemen
z.B. Energiethemen
z.B. Denkmalschutz
- Gemeinde
Allfällige Überarbeitung der Projektunterlagen
Nach den vorhergenden Beurteilungen haben die Projektverfasser die Möglichkeit, Anregungen zu einzuarbeiten, Korrekturen durchzuführen und das Projekt anzupassen. Dazu gehört auch die Komplettierung der Unterlagen des Überbauungs-/Gestaltungsplans.