- Gemeinde
Allfällige Überarbeitung der Projektunterlagen
Nach den vorhergenden Beurteilungen haben die Projektverfasser die Möglichkeit, Anregungen zu einzuarbeiten, Korrekturen durchzuführen und das Projekt anzupassen. Dazu gehört auch die Komplettierung der Unterlagen des Überbauungs-/Gestaltungsplans.
Gesetzesgrundlage
Baugesetz BauG
Bauverordnung BauV
- Gestaltungskommission
Behandlung in der Gestaltungskommission des Landes
Nach der Beurteilung durch die Gemeinde wird der Überbauungs- bzw. Gestaltungsplan oder das Projekt von der Gestaltungskommission des Landes geprüft. Die Gemeinde vereinbart hierfür einen Termin mit der Gestaltungskommission beim AHR, das den Vorsitz der Kommission innehat. Bei Bedarf kann die Gemeinde Raumplaner, Architekten oder die Projektverfasser hinzuziehen.
- Amt für Hochbau und Raumplanung
Vorprüfung durch das Amt für Hochbau und Raumplanung
Die Gemeinde kann den Überbauungs-/Gestaltungsplan beim AHR zur Vorprüfung einreichen. Das AHR prüft alle vorangegangenen Schritte und die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. An dieser Stelle findet zudem eine Ämterkonsultation statt. Im Anschluss erhält die Gemeinde einen Vorprüfungsbericht vom AHR.