Amt für Hochbau und Raumplanung | Fürstentum Liechtenstein

Planungsübersicht Überbauungsplan / Gestaltungsplan

Amt für Hochbau und Raumplanung
  • Gestaltungskommission
auf Anfrage der Gemeinde

Behandlung in der Gestaltungskommission des Landes

Nach der Beurteilung durch die Gemeinde wird der Überbauungs- bzw. Gestaltungsplan oder das Projekt von der Gestaltungskommission des Landes geprüft. Die Gemeinde vereinbart hierfür einen Termin mit der Gestaltungskommission beim AHR, das den Vorsitz der Kommission innehat. Bei Bedarf kann die Gemeinde Raumplaner, Architekten oder die Projektverfasser hinzuziehen.

Gesetzesgrundlage

Baugesetz BauG

Bauverordnung BauV

Notwendige Dokumente

  • Nachweis der besonderen Begründungspflicht gemäss Vorbesprechung

  • notwendige Unterlagen gemäss Vorbesprechung oder die zum Verständnis/zur Beurteilung der Studien/Projekte notwendigen Unterlagen/Modelle

Protokoll und Verantwortung

Protokoll GK

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