- Gestaltungskommission
Behandlung in der Gestaltungskommission des Landes
Nach der Beurteilung durch die Gemeinde wird der Überbauungs- bzw. Gestaltungsplan oder das Projekt von der Gestaltungskommission des Landes geprüft. Die Gemeinde vereinbart hierfür einen Termin mit der Gestaltungskommission beim AHR, das den Vorsitz der Kommission innehat. Bei Bedarf kann die Gemeinde Raumplaner, Architekten oder die Projektverfasser hinzuziehen.
Gesetzesgrundlage
Baugesetz BauG
Bauverordnung BauV
Notwendige Dokumente
Nachweis der besonderen Begründungspflicht gemäss Vorbesprechung
notwendige Unterlagen gemäss Vorbesprechung oder die zum Verständnis/zur Beurteilung der Studien/Projekte notwendigen Unterlagen/Modelle
Protokoll und Verantwortung
Protokoll GK
Dokumente zum Download
- Gemeinde
Beurteilung durch die Gemeinde
Die Gemeinde beurteilt meist in der gemeindeinternen Kommission (z.B. Baukommission) den erwirkten Mehrwert (öffentliches Interesse sowie ortsbauliche und architektonische Begründung), die Qualität des jeweiligen Projekts sowie die Einhaltung der Rahmenbedingungen, allenfalls gemäss Vorbesprechung.
- Gemeinde
Allfällige Überarbeitung der Projektunterlagen
Nach den vorhergenden Beurteilungen haben die Projektverfasser die Möglichkeit, Anregungen zu einzuarbeiten, Korrekturen durchzuführen und das Projekt anzupassen. Dazu gehört auch die Komplettierung der Unterlagen des Überbauungs-/Gestaltungsplans.