Amt für Hochbau und Raumplanung | Fürstentum Liechtenstein

Planungsübersicht Überbauungsplan / Gestaltungsplan

Amt für Hochbau und Raumplanung
  • Gemeinde
auf Anfrage Projektverfasser

Beurteilung durch die Gemeinde

Die Gemeinde beurteilt meist in der gemeindeinternen Kommission (z.B. Baukommission) den erwirkten Mehrwert (öffentliches Interesse sowie ortsbauliche und architektonische Begründung), die Qualität des jeweiligen Projekts sowie die Einhaltung der Rahmenbedingungen, allenfalls gemäss Vorbesprechung.

Gesetzesgrundlage

Baugesetz BauG

Bauverordnung BauV

Notwendige Dokumente

Gemeindeabhängig

Protokoll und Verantwortung

Gemeindeabhängig

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