- Gemeinde
Beurteilung durch die Gemeinde
Die Gemeinde beurteilt meist in der gemeindeinternen Kommission (z.B. Baukommission) den erwirkten Mehrwert (öffentliches Interesse sowie ortsbauliche und architektonische Begründung), die Qualität des jeweiligen Projekts sowie die Einhaltung der Rahmenbedingungen, allenfalls gemäss Vorbesprechung.
Gesetzesgrundlage
Baugesetz BauG
Bauverordnung BauV
Notwendige Dokumente
Gemeindeabhängig
Protokoll und Verantwortung
Gemeindeabhängig
- Projektverfasser
Ausarbeitung von Entwürfen und Studien zum Projekt
Auf der Basis der bisherigen Abklärungen werden erste Entwürfe und Studien erarbeitet, welche alle relevanten Rahmenbedinungen und Faktoren einbeziehen. Bei allfällige Fragen kann in dieser Phase die Gemeinde einbezogen werden.
- Gestaltungskommission
Behandlung in der Gestaltungskommission des Landes
Nach der Beurteilung durch die Gemeinde wird der Überbauungs- bzw. Gestaltungsplan oder das Projekt von der Gestaltungskommission des Landes geprüft. Die Gemeinde vereinbart hierfür einen Termin mit der Gestaltungskommission beim AHR, das den Vorsitz der Kommission innehat. Bei Bedarf kann die Gemeinde Raumplaner, Architekten oder die Projektverfasser hinzuziehen.