- Projektverfasser
Ausarbeitung von Entwürfen und Studien zum Projekt
Auf der Basis der bisherigen Abklärungen werden erste Entwürfe und Studien erarbeitet, welche alle relevanten Rahmenbedinungen und Faktoren einbeziehen. Bei allfällige Fragen kann in dieser Phase die Gemeinde einbezogen werden.
Notwendige Dokumente
Gemeindeabhängig
Dokumente zum Download
Besonderes / Weiteres / Nebenprozesse
Planungsfortschritt laufend im Planungsbericht festhalten
- Amt für Hochbau und Raumplanung
Vorbesprechung mit Amt für Hochbau und Raumplanung
Bei der Kontaktaufnahme der Gemeinde mit der Genehmigungsbehörde (AHR) können relevante Fragestellungen und Rahmenbedingungen für das geplante Projekt geklärt werden. Dieser Schritt dient der Beratung in Bezug auf die besondere Begründungspflicht (Einhaltung der Nutzungskonformität, öffentliches Interesse, ortsbauliche Begründung, Wahren der Nachbarinteressen), Einbezug weiterer Amtsstellen sowie der Definition des weiteren Prozesses.
- Gemeinde
Beurteilung durch die Gemeinde
Die Gemeinde beurteilt meist in der gemeindeinternen Kommission (z.B. Baukommission) den erwirkten Mehrwert (öffentliches Interesse sowie ortsbauliche und architektonische Begründung), die Qualität des jeweiligen Projekts sowie die Einhaltung der Rahmenbedingungen, allenfalls gemäss Vorbesprechung.