- Amt für Hochbau und Raumplanung
Vorbesprechung mit Amt für Hochbau und Raumplanung
Bei der Kontaktaufnahme der Gemeinde mit der Genehmigungsbehörde (AHR) können relevante Fragestellungen und Rahmenbedingungen für das geplante Projekt geklärt werden. Dieser Schritt dient der Beratung in Bezug auf die besondere Begründungspflicht (Einhaltung der Nutzungskonformität, öffentliches Interesse, ortsbauliche Begründung, Wahren der Nachbarinteressen), Einbezug weiterer Amtsstellen sowie der Definition des weiteren Prozesses.
Protokoll und Verantwortung
Protokoll / Aktennotiz – AHR
Besonderes / Weiteres / Nebenprozesse
Hinweis auf Konsultationen weiterer Ämter wie z.B.
z.B. Landerwerbsprozess (Abklärungen ATG)
z.B. Naturgefahren (Abklärungen mit ABS)
z.B. Umweltthemen (Abklärungen mit AU)
etc.
- Gemeinde
Erstkontakt mit der Gemeinde
Im Erstkontakt mit der Gemeinde kann die Nutzungskonformität sowie die Übereinstimmung mit der Ortsplanung geprüft werden. Dabei geht es im Wesentlichen um die Klärung des öffentlichen Interesses und der ortsbaulichen Begründung.
- Projektverfasser
Ausarbeitung von Entwürfen und Studien zum Projekt
Auf der Basis der bisherigen Abklärungen werden erste Entwürfe und Studien erarbeitet, welche alle relevanten Rahmenbedinungen und Faktoren einbeziehen. Bei allfällige Fragen kann in dieser Phase die Gemeinde einbezogen werden.