Amt für Hochbau und Raumplanung | Fürstentum Liechtenstein

Planungsübersicht Überbauungsplan / Gestaltungsplan

Amt für Hochbau und Raumplanung
  • Amt für Hochbau und Raumplanung
auf Anfrage der Gemeinde

Vorbesprechung mit Amt für Hochbau und Raumplanung

Bei der Kontaktaufnahme der Gemeinde mit der Genehmigungsbehörde (AHR) können relevante Fragestellungen und Rahmenbedingungen für das geplante Projekt geklärt werden. Dieser Schritt dient der Beratung in Bezug auf die besondere Begründungspflicht (Einhaltung der Nutzungskonformität, öffentliches Interesse, ortsbauliche Begründung, Wahren der Nachbarinteressen), Einbezug weiterer Amtsstellen sowie der Definition des weiteren Prozesses.

Protokoll und Verantwortung

Protokoll / Aktennotiz – AHR

Besonderes / Weiteres / Nebenprozesse

Hinweis auf Konsultationen weiterer Ämter wie z.B.

z.B. Landerwerbsprozess (Abklärungen ATG)

z.B. Naturgefahren (Abklärungen mit ABS)

z.B. Umweltthemen (Abklärungen mit AU)

etc.

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