- Gemeinde
Erstkontakt mit der Gemeinde
Im Erstkontakt mit der Gemeinde kann die Nutzungskonformität sowie die Übereinstimmung mit der Ortsplanung geprüft werden. Dabei geht es im Wesentlichen um die Klärung des öffentlichen Interesses und der ortsbaulichen Begründung.
Gesetzesgrundlage
Baugesetz BauG
Bauverordnung BauV
Notwendige Dokumente
Gemeindeabhängig
Protokoll und Verantwortung
Gemeindeabhängig
- Projektverfasser
- Gemeinde
Die Idee oder Vision eines Projekts entsteht
Es empfiehlt sich, die rechtlichen Rahmenbedingungen der Gemeinde zu prüfen. Dazu gehören z.B. der Gemeinderichtplan, räumliche Konzepte, Strategien und Leitbilder sowie die Bauordnung der Gemeinde. Der Überbauungs-/Gestaltungsplan muss einen besonderen Zweck erfüllen.
- Amt für Hochbau und Raumplanung
Vorbesprechung mit Amt für Hochbau und Raumplanung
Bei der Kontaktaufnahme der Gemeinde mit der Genehmigungsbehörde (AHR) können relevante Fragestellungen und Rahmenbedingungen für das geplante Projekt geklärt werden. Dieser Schritt dient der Beratung in Bezug auf die besondere Begründungspflicht (Einhaltung der Nutzungskonformität, öffentliches Interesse, ortsbauliche Begründung, Wahren der Nachbarinteressen), Einbezug weiterer Amtsstellen sowie der Definition des weiteren Prozesses.