Amt für Hochbau und Raumplanung | Fürstentum Liechtenstein

Planungsübersicht Überbauungsplan / Gestaltungsplan

Amt für Hochbau und Raumplanung
  • Gemeinde
auf Anfrage Projektverfasser

Erstkontakt mit der Gemeinde

Im Erstkontakt mit der Gemeinde kann die Nutzungskonformität sowie die Übereinstimmung mit der Ortsplanung geprüft werden. Dabei geht es im Wesentlichen um die Klärung des öffentlichen Interesses und der ortsbaulichen Begründung.

Gesetzesgrundlage

Baugesetz BauG

Bauverordnung BauV

Notwendige Dokumente

Gemeindeabhängig

Protokoll und Verantwortung

Gemeindeabhängig

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